SchR AT

auf welche Weisen können Schuldverhältnisse erlöschen?

Erlöschen durch:
- Erfüllung und Erfüllungssurrogate
+ Erfüllng durch Leistung § 362
+ Leistung an Erfüllungs statt § 364 I
+ Leistung erfüllunshalber § 364 II
- Aufrechnung §§ 387 ff
- andere Erlöschensgründe
+ Hinterlegung §§ 372 - 386
+ Erlass § 397
+ Novation
+ Konfusion
+ weitere (Anfechtung, Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeitablauf, Unmöglichkeit (§ 275), Verwirkung (§ 242).

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