Definitionen Strafrecht 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 7.99 EUR





Eigentumsdelikte

Umschlossener Raum [§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1]

Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten – nicht notwendig zum Aufenthalt – von Menschen bestimmt und mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens versehen ist.

Stichworte