RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

In welchen Fällen kann trotz Vorliegens der Arglosigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs mit Verletzungsvorsatz das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht werden?

 Ein Großteil der Lit. und st.Rspr. sehen als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Arg- und Wehrlosigkeit den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an, also den Eintritt in das Versuchsstadium hinsichtlich der Tötung. Eine Arglosigkeit nur bei der Tatvorbereitung oder vor Beginn der Tötungshandlung soll grundsätzlich nicht genügen. Damit reicht es nicht aus, dass der Täter sein zunächst argloses Opfer mit Körperverletzungsvorsatz angreift und danach zur vorsätzlichen Tötung des nun nicht mehr arglosen Opfers übergeht. Erkennt jedoch das Opfer die Tötungshandlung erst im letzten Augenblick aufgrund von Überraschung, sodass ihm keine Abwehrmöglichkeit bleibt, sog. Sekundenarglosigkeit, soll die Heimtücke nicht ausgeschlossen sein. (RÜ 8/2025, S. 449 f.)