RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 2. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Strafrecht

Welche konkreten Anforderungen sind in Fällen der Provozierung des Angriffs an eine Notwehrhandlung zu stellen?

Wenn der Täter den Angriff leichtfertig provoziert hat, darf er von seinem grundsätzlich gegebenen Notwehrrecht nicht bedenkenlos Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen. Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt. (RÜ 4/2026, S. 206 ff.)