Prüfungsvorbereitung Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement 🖇 📝 Karteikarten
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Lernfeld 8 - Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

Welche Aussage zur Schwerbehindertenquote nach SGB IX ist korrekt?

  • Gilt für alle Unternehmen
  • Ausgleichsabgabe ist eine Strafe
  • Ab 20 Mitarbeitenden: mindestens 5 % Schwerbehinderte
  • Pflichtquote: 10 %

Richtig ist: Ab 20 Mitarbeitenden: mindestens 5 % Schwerbehinderte.

Warum richtig?

  • Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden müssen mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das SGB IX (§ 154) verpflichtet Betriebe ab 20 Mitarbeitenden zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Warum sind die anderen falsch?

  • Die Quote gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Größe. Erst ab 20 Mitarbeitenden.
  • Die Ausgleichsabgabe ist eine Strafe für Diskriminierung. Sie ist eine Finanzierungsabgabe für Integrationsprojekte, keine Strafe.
  • Die Pflichtquote beträgt 10 %. Die Quote beträgt 5 %, nicht 10 %.

Beispiel: GmbH mit 100 Mitarbeitenden: 5 Schwerbehindertenplätze nötig. Wenn nur 3 besetzt: für 2 fehlende Plätze Ausgleichsabgabe zahlen (125320 €/Monat je fehlendem Platz).