BilStRn

Übertragung
unentgeltliche Übertragung
§ 6 Abs. 3 EStG, Beck-Erlasse § 6/18, R 16 (6) EStR
  • Anwendungsbereich
  • Voraussetzungen erfüllt
  • Voraussetzungen nicht erfüllt

Anwendungsbereich, § 6 Abs. 3 EStG - unentgeltliche Übertragung
  • Betrieb (MU-Teil/Anteil)
 
Voraussetzungen
Übertragung gesamter GHB-Anteil, Rz. 4-8
  • GHB-Anteil
  • SBV soweit funktional notwendig
  • einheitlichen Übertragungsakt
  • Weiterführung Betrieb / MU-Anteil 5 Jahre, wenn
    • übertragung nur eines Teils des GHB/SBV
    • SBV wird unterquotal übertragen (zu GHB)
      • dann nach § 6 Abs. 5 EStG
 
Voraussetzung erfüllt Folen
  • Übertragender Veräußerungsgewinn = Kapitalkonto = 0
  • übernehmer ist an die steuerlichen Wertansätze des Rechtvorgängers gebunden, § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG
 
 
Voraussetzungen nicht erfüllt
Wenn
  • funktional notwendiges (S)BV wird nicht mitübertragen
  • funktional notwendiges (S)BV wird in PV überführt
  • unter Anwendung § 6 Abs. 5 Übertragung in anderes BV/SBV
    • "Gesamtplanrechtsprechung BFH"
Folgen
  • Es liegt ggf ein gewinnrealisierende Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 EStG vor, dann sind:
    • stille Reserven im GHB und SBV-Anteil sind aufzudecken
    • Gewinn nach §§ 16, 34 EStG begünstigt

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