BilStRn

Eingenkapital - EK
  • Nennbetrag
  • HGB - Freie bzw. offene Rücklagen
 

Nennkapital
Aufteillung des Grund-/Stammkapitals auf die Anteile
 
Freie bzw. offene Rücklagen
Alle Kapital- oder Gewinnrücklagen verstanden, die für Gewinnausschüttungen aufgelöst werden können und nicht nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften gebunden sind.

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