BilStRn

Behandlung des erwerbs / veräußerung eigener Antilenach HGB
  • § 33 GmbHG
  • Beck-Erlasse - 100 - § 28/1
  • Erwerb eigener Anteile (§ 272 Abs. 1a HGB)
  • Veräußerung eigener Antile (§ 272 Abs. 1b HGB)

Erwerb eigener Anteile (§ 272 Abs. 1a HGB)
  • Die steuerliche Behandlung folg der Handelsrechtliche, Beck-Erlasse - 100 - § 28/1
  • Nennbetrag ist offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen
  • Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und AK der Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen
  • Übersteigt der Unterschiedsbetrag die frei verfügbaren Rücklagen, ist der Restbetrag mit dem Bilanzgewinn zu verrechnen
  • Aufw. für AK der eigenen Anteile sind Aufwand des Geschäftsjahres
  • Buchungssatz:
Gezeichnetes Kapital    
Andere GewRL an Bank

Veräußerung eigener Anteile (§ 272 Abs. 1b HGB)
  • Die steuerliche Behandlung folg der Handelsrechtliche, Beck-Erlasse - 100 - § 28/1
  • Es entfällt der Ausweis nach Absatz 1a Satz 1 HGB
  • Unterschiedsbetrag ist mit den vorher verrechneten frei verfügbaren RL bis zu höhe des vorher abgezogenen Betrages zu verrechnen
  • Ein darüber hinausgehender Betrag ist in die KapRL einzustellen
  • Nebenkosten sind Aufwand des Geschäftsjahres
  • Buchungssatz:
Bank an Gezeichnetes Kapital
    Andere GewRL
    KapRL

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