BilStRn

Erhöhung des Nennkapitals
R 17 Abs. 5 EStR, § 3 KapErhStG

Kapitalerhöhung,
  • durch Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital
  • Ursprüngliche AK sind auf alte und neue Anteile zu verteilen
 
Weiteres
  • bei EU und PersGes mit natPers als Gesellschafters kann eine Rücklage gem. § 6b Abs. 10 EStG gebildet werden

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