BilStRn

Zurechnung zum BV
  • notwendiges BV
  • gewillkürtes BV
  • notwendiges PV
R 4.2 Abs. 1 EStR

notwendiges BV
  • R 4.2 Abs. 1 Satz 1 und 4 EStR
  • H 4.2 Abs. 7 EStR - Grundstücke und Grundstücksteile die ausschließliche und unmittelbar betrieblich genutzt werden sind notwendiges BV
 
gewillkürtes BV
  • H 4.2 Abs. 1 EStR
    • es müssen objektiv überprüfbare Merkmale vorliegen
  • R 4.2 Abs. 9 EStR gebäudeteile als gewillkürtes BV, aber nicht
    • zu eigenen Wohnzwecken genutzt
    • nicht eigenbetrieblich genutzt
    • nicht Dritten unentgeltlich zu Wochnzwecken überlassen
  • R 4.2 Abs. 9 Satz 6 EStR incl. GruBo-Teil
  • H 4.2 EStR - Spiegelstrich 2, unmissverständliches Kundtun
 
notwendiges PV
  • R 4.2 Abs. 1 Satz 5 EStR
  • R 4.2 Abs. 13-15 Verbindlichkeiten EStR, Bei entnahme eines WG wird das im Finanzierungszusammenhang mit diesem stehende Darl ebenfalls entnommen.
  • R 4.2 Abs. 9 EStR
    • zu eigenen Wohnzwecken genutzte dienenede Grundstücke
    • Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassene Grundstücksteile

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