BilStRn

Zuschüsse
  • Identifizierung Zuschuss
  • Behandlung von Zuschüssen, R 6.5 EStR
  • Zuschüsse im Voraus
  • Zuschüsse Nachträglich
  • Buchungssätze
  • Sonstiges

Identivizierung Zuschuss
  • Zuschuss, R 6.5 Abs. 1 EStR
  • Ertragszuschuss (geg Auflage), ggf. Zeitanteilig auflösen
  • kein Zuschuss: Gegenleistung ("Bierbelieferungsvertrag")
 
Behandlung von Zuschüssen
Handelsrecht
  • Wahlrecht
    • außerordentlicher Ertrag
    • erfolgsneutrale als Preisminderung § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Differenzierung geboten: Z. mit Gegenleistung, Z. zum allgemeinen Wirtschaftsförderung 
  • Sonderfälle, Z mit Gegenleistung:
    • Zuschuss übersteigt AK. Wenn Zuschuss an Auflagen (Einstellen eines behinderten Menschen gebuden ist), dann bildung PRAP, § 250 Abs. 2 HGB und zeitanteilige Auflösung
 
Steuerrecht,
  • Wahlrecht:
    • außerordentlicher Ertrag
    • minderung AHK, Afa-Basis gem. R 7.3 Abs. 4 EStG
  • Zuschuss für Gegenleistung ist kein Kapitalzuschuss, Bildung eines PRAP (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG) und Auflösung über Laufzeit
 
Behandlung von Zuschüssen ist ein eigenständiges steuerliches Wahlrecht i.S.v § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, das unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden kann.
 
Zuschüsse im Voraus
  • WG wird in einem auf das Jahr des Zuschusses folgendem WJ angeschaft
    • Zuschuss wird aber bereits realisiert, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
  • um Ertrag zu neutralisieren kann in der Steuerbilanz (nur!) eine steuerfreie Rücklage (Zuschussrücklage, R 6.5 Abs. 4 EStR) gebildet werden
  • im Jahr der Anschaffung des WGs auf Anlagegut übertragen
  • Zuschuss kann aber auch einfach als Ertrag behandelt werden
 
Zuschüsse Nachträglich
  • bei gewünschter erfolgsneutraler Behandlung des Zuschusses Minderung der AHK und Afa-BMG
  • Restwert (= hist AK - kum AfA - Zuschuss = neue Afa-BMG) ist auf die restliche ND zu verteilen, R 7.3 Abs. 4 EStR, H 7a EStR "Beispiele"
 
Buchungssätze
  • bei erfolgsneutraler Behandlung Zuschuss immer Brutto buchen
  • Zusage Zuschuss: Bank AN S.b.E
  • Verrechnung WG: S.b.A AN WG
 
Sonstiges
  • lt. IDW passivierung Zuschuss auch handelsrechtlich o.k.
  • Afa BMG nach erfolgsneutraler Behandlung, R 6.5 Abs. 2 iVm 7.3 Abs. 4 EStR

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