BilStRn

Gebäude
Begriff des Gebäudes
R 7.1 Abs. 5 EStR

Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts:
Ein Gebäude ist ein
  • Bauwerk
  • auf eigenem oder fremden Grund und Bodens,
  • das Menschen und Sachen
  • durch räumliche Umschließung
  • Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt,
  • den Aufenthalt von Menschen gestattet (i.S.v. dauerhaft gestattet),
  • fest mit dem Grund und Boden verbunden,
  • von einiger Beständigkeit und standfest ist.
 

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