BilStRn

Anschaffungskoste um Gebäude in betriebsbereiten Zusatnd zu versetzen
Beck-Erlasse - 1 - 21/8

Ein Gebäude wird mit einer bestimmte Nutzungsabsicht erworben, die im Erwerbszeitpunkt nicht vorliegt
  • z.B. zu Wohnzwecken genutztes Geb soll Betrieblich genutzt werden, vice versa
  • Kosten um das Ansgeschafte Gebäude in den Betriebsbereiten Zustand zu versetzen sind nachträgliche Anschaffungskosten
  • Gebäude ist betriebsbereit, wenn es entsprechen der Zweckbestimmung genutzt werden kann.
  • siehe Beck-Erlasse - 1 - § 21/8 Rz. 5-8 zur Betriebsbereitschaft
    • Objektive Funktionsuntüchtigkeit
    • Subjektive Funktionsuntüchtigkeit

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