BilStRn

Grundstücksteile von untergeordnetem Wert
§ 8 EStDV, R 4.2 Abs. 8 EStR

eigenbetrieblich genutzte Grundstücke brauche nicht als BV behandelt zu werden, wenn
  • Wert nicht mehr als 1/5 des gemeine Wert des Grundstückes beträgt und
  • Wert nicht mehr als 20.500 EUR beträgt

Wert: es ist auf den Gebäudeanteil zuzgl. des dazugehörigen Grundstückes abzustellen

Aufwendungen, die mit dem nicht bilanzierten Grundstücksteil im Zusammenhang stehen sind betriebsausgaben, R 4.7 Abs. 2 Satz 4 EStR

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