BilStRn

Entnahmen, § 4 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Grundsätzlich
  • Bewertungsmaßstag
    • Teilwert
    • Geldwert bei Geld
    • bei Erzeugnissen Wiederbeschaffungskosten
    • PKW, angefallene selbstkosten
  • R 4.2 Abs. 15 EStR, Entnahme von Betriebsschuld mit Entnahme des Wirtschaftsgutes
  • R 4.3 Abs. 2-4 EStR, Entnahmehandlung
  • Zahlung von Miete eines EU an sich selbst ist Geldentnahme
 
 
Weiteres
  • Quellsteuerabzug KapESt und SolZ werden als Entnahmen der Gesellschafter angesehen 
  • Teilentgeltliche Überlassung ist Nutzungsentnahme, z.B. Wohnung wird an Faminilenangehörigen vergünstigt überlassen, H 4.3 Abs. 2-4 "Personengesellschaft" EStR
    • § 21 Abs. 2 EStG 66%-Regel gilt nicht für BV
    • Nutzungsentnahme mit Selbstkosten (H 6.12 "Nutzungen" EStH)

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