BilStRn

Leasing
  • Mobilien
  • Zurechnung Beck-Erlasse § 6/1
  • Mobilien-Teilamortisationserlass Beck-Erlasse § 6/3

Zuordnung zu Leasingnehmer
  • Grundmietzeit beträgt mehr als 90% der betr.gew. ND
    • Annahmen das  Leasingnehmer den Gegenstand bis zur wirtschaftlichen Wertlosigkeit nutzen wird
  • Grundmietzeit weniger als 40% aber i.G ein Ratenkauf vorliegt
    • Annahmen das Leasingnehmer durch spezielle Nebenabreden gesichert hat
  • Mindestmietzeit zwischen 40% und 90% und Option zum Kauf unter Restbuchwert (bei annahme linearer Afa auf WG)
    • Keine Gegenüberstellung Gesamtzahlung (Leasingraten + Option), reine Gegenüberstellung BW vs. Preis der Kaufpreisoption
  • Leasingverträge mit Mietverlängerungsoption, wenn Anschlussmiete so bemessen ist, dass sie den Wertverzehr für den Leasinggegenstand nicht deckt
 
Zuordnung zu Leasinggeber
  • Mindestmietzeit zwischen 40% und 90%
    • Ohne Vereinbarung eines Optionsrechts bei Ende der Grundmietzeit
    • Option zum Kauf über Restbuchwert (bei annahme linearer Afa auf WG)
 
Weiteres
  • Sondervorauszahlung ist bei als Mietvorauszahlung i.H.d des Nettobetrages über einen ARAP abzugrenzen (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
  • Vollamortisationsverträge = "Finanzierungsleasing"
  • Dir handelsrechtliche Behandlung beim Leasing kann den Vorgaben aus dem Steuerrecht folgen. GoB-Konform

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