BilStRn

Bilanzzusammenhang
Kapitalanpassung, Anpassungsbuchungen
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 4 Abs. 1 EStG
  • BP, Betriebsprüfung, Außenprüfung

Kaptitalanpassung
Grund
Nach BP müssen folgende Eröffnungsbilanzen (Anfangsbilanzen) angepast werden, indem die auf den Bestandskonten des (dem Prüfungsjahr nachfolgenden) Geschäftsjahres vorgetragen (bisherigen) Anfangsbestände an die durch Bp festgestellten richtigen Bestände lt. Prüferbilanz erfolgsneutral angegelichen werden
 
[Es sind nur die BP-Feststellungen Angleichungsbuchungen erforderlich, als die Berichtigungen des letzten geprüften VZs betroffen ist.]
 
Buchungssatz
  • WG-Erhöhungsbetrag [durch Bp] an Kapitalkonto
  • Kapitalkonto an [niedrigere] Schuld
 
Weiteres
  • Wird durch Entnahmen USt ausgelöst ist hier ebenfalls der Bestand der Ust vorzutragen
    • Kapitalkonto an USt
  • Bei PersGes sind die Kapitalkonten aller Gester gem. allgem. Gewinnverteilungsschlüssel anzusprechen
  • Bei KapGes ist gegen Ausgleichsposten zu buchen
 
 
 ???
Buchungssätze für das erst Jahr dessen Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist:
WG-Erhöhungsbetrag durch Bp an sonstiger betrieblicher Ertrag
sonstiger betrieblicher Aufwand an WG/Schuld

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