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Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
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Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
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Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
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Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
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Normale Afa bei abnutzbaren Wirtschaftsgüter, § 7 EStG
TW-Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter kann bei voraussichtlich dauerder Wertminderung vorgenommen werden, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2-4, Nr. 2 Satz 2 EStG
Konkretisierung Beck-Erlasse 6/12 für einzelne WG des AV, UV:
Abnutzbares Anlagevermögen
WG mindestens für die hälfte der Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Rz 8
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Grundstück: niedriegere Bewertung voraussichtlich von Dauer
Festverzinsliche WP: siehe Bsp. im Erlass
Grundstäzlich gelten die gleichen Regen wie für andere Finazanlagen (Rz. 17 bis 20a)
Abschreibung unter Nominalwert im Normalfall nicht möglich, da in dieser Höhe ein Rückzahlungsanspruch besteht
Handelsrechtlich kann auch in diesem Fall gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ohne das vorhandensein einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung abgeschrieben werden
Börsennotierte Aktien: Kurs unter AK, Bagatellgrenze 5%
Kurswert des Bewertungsstichtages, Kurzswert am Bilanzaufstellungsdatum nicht relevant
Umlaufvermögen, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Grundsatz TW = Wiederbeschaffungskosten
Div Konkretisierungen
zum Absatz bestimmte Waren
Bewertung Roh- Hilfs- Betriebsstoffe
Konkretisierung Beck-Erlass 6/12 zu UV:
siehe extra Karten
Grundsätzlich
Handelsrechtlich:
Anlagevermögen -eingeschränktes Niderstwertprinzip - bei voraussichtliche dauernderWertminderung
Normale Afa bei abnutzbaren Wirtschaftsgüter, § 7 EStG
TW-Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter kann bei voraussichtlich dauerder Wertminderung vorgenommen werden, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2-4, Nr. 2 Satz 2 EStG
Konkretisierung Beck-Erlasse 6/12 für einzelne WG des AV, UV:
Abnutzbares Anlagevermögen
WG mindestens für die hälfte der Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Rz 8
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Grundstück: niedriegere Bewertung voraussichtlich von Dauer
Festverzinsliche WP: siehe Bsp. im Erlass
Grundstäzlich gelten die gleichen Regen wie für andere Finazanlagen (Rz. 17 bis 20a)
Abschreibung unter Nominalwert im Normalfall nicht möglich, da in dieser Höhe ein Rückzahlungsanspruch besteht
Handelsrechtlich kann auch in diesem Fall gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ohne das vorhandensein einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung abgeschrieben werden
Börsennotierte Aktien: Kurs unter AK, Bagatellgrenze 5%
Kurswert des Bewertungsstichtages, Kurzswert am Bilanzaufstellungsdatum nicht relevant
Umlaufvermögen, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Grundsatz TW = Wiederbeschaffungskosten
Div Konkretisierungen
zum Absatz bestimmte Waren
Bewertung Roh- Hilfs- Betriebsstoffe
Konkretisierung Beck-Erlass 6/12 zu UV:
siehe extra Karten
Grundsätzlich Handelsrechtlich: Anlagevermögen -eingeschränktes Niderstwertprinzip - bei voraussichtliche dauernder Wertminderung planmäßige Afa, § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB außerplanmäßige Abschreibung sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen, § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Bei Finanzanlagen ist eine dauernde Wertminderung nicht notwenidig, § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB Umlaufvermögen - strenges Niederstwertprinzip 1. - Börsen- Marktpries, § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB Kurs am 31.12.; keine berücksichtigung von Marktententwicklung danach 2. - Anschaffungs- oder HK, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB für Anlage- und Umlaufvermögen gilt handelsrechtlich ein strenges Wertaufholungsgebot , § 253 Abs. 5 HGB, außer Afa auf GoF Steuerrecht , § 7 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG TW-Afa , Beck-Erlasse 6/12 Anlagevermögen , Normale Afa bei abnutzbaren Wirtschaftsgüter, § 7 EStG TW-Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter kann bei voraussichtlich dauerder Wertminderung vorgenommen werden, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2-4, Nr. 2 Satz 2 EStG Konkretisierung Beck-Erlasse 6/12 für einzelne WG des AV, UV: Abnutzbares Anlagevermögen WG mindestens für die hälfte der Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Rz 8 Nicht abnutzbares Anlagevermögen Grundstück: niedriegere Bewertung voraussichtlich von Dauer Festverzinsliche WP: siehe Bsp. im Erlass Grundstäzlich gelten die gleichen Regen wie für andere Finazanlagen (Rz. 17 bis 20a) Abschreibung unter Nominalwert im Normalfall nicht möglich, da in dieser Höhe ein Rückzahlungsanspruch besteht Handelsrechtlich kann auch in diesem Fall gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ohne das vorhandensein einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung abgeschrieben werden Börsennotierte Aktien: Kurs unter AK, Bagatellgrenze 5% Kurswert des Bewertungsstichtages, Kurzswert am Bilanzaufstellungsdatum nicht relevant Umlaufvermögen , § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Grundsatz TW = Wiederbeschaffungskosten Div Konkretisierungen zum Absatz bestimmte Waren Bewertung Roh- Hilfs- Betriebsstoffe Konkretisierung Beck-Erlass 6/12 zu UV: siehe extra Karten
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