BilStRn

Afa - Gebäude
  • § 7 Abs. 4 EStG

Abschreibung für Gebäude
  • Abweichend von § 7 Abs. 1 nach § 7 Abs. 4 EStG
 
Gebäude, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
  • die zu einem Betriebsvermögen gehören und
  • nicht zu Wohnzwecken dienen und
  • für die Bauantrag nach dem. 31. März 1985 gestellt worden ist
    • Bauantrag muss nicht vom aktuellen Eigentümer gestellt worden sein
  • 3%
    • 4%, wenn
    • Herstellung vor 2001 begonnen wurde
    • Anschaffung vor 1.1.2001
 
Gebäude, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Gebäude die nicht unter Nr. 1 fallen, und
  • nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind
    • 2%
    • hierzu zählen auch,
  • vor dem 31. Dezember 1924 festiggestellt worden sind
    • 2,5%

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