BilStRn

Erbbaurecht
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Erbbaurecht
  • Ist ein veräußerliches und vererbliches Recht Geb auf Gruob zu erreichten (§ 1 ErbbauRG)
  • Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Bauwerks.
  • Grundstück kann belastet werden
  • Grundstücksgleiches Recht
 
Wording
Erbbauberechtigter
  • Miete heißt Erbbauzinsen
  • darf Geb auf Grubo Bauen
  • Abgrenzbare Kosten
    • Nebenkosten (GrErSt und Notar) über Laufzeit abgrenzen
    • Erschließungskosten
 
Erbbauverpflichtete
  • Ihm gehört das Grundstück
  • Wird Eigentümer des Geb nach Rückfall
  • Muss ggf Entschädigung zahlen
 

Diskussion