BilStRn

verdeckte Entnahme bei Personengesellschaft
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
  • Voraussetzungen
  • Zuordnung

Voraussetzungen
  • Übertragung / Entnahme nicht gegen fremdübliches Entgelt
  • keine betriebliche Veranlassung
 
Zuordnung
  • offener Teil der Entnahme wird dem entnehmenden Gesellschafter zugerechnet
  • rest wird allen Gesellschaftern zuzurechnen
  • je nach entnommenen Wirtschaftsgut ist ausßerhalb der Bilanz gegf. TEV zu beachten

Diskussion