BilStRn

Personengesellschaft
Ausscheiden eines Gesellschafters
Sachwertabfindung
  • Abfindung in PV
  • Abfindung überführung in BV
 

Sachwertabfindung
Abfindung in PV
  • BW des WG unter TW
  • Schritt 1: "Wie eine Geldabfindung"
    • Aufstockung der stillen Reserven i.H.d Anteils den der ausscheidende Gesellschafter veräußert und den die verbleibenden Gesellschafter erwerben, UmwStE 03.25
    • ausscheidender Gesellschafter verkauft seinen Anteile an WG und steille Reserven
    • EK-aussch Ges X AN Sonst Verb X
      Div Aktiva stres  
    • übrige gesellschafter kaufen den Anteil der stillen Gesellschaft
  • Schritt 2:
    • Veräußerung des um stille Reserven aufgestockten WG an ausscheidenden Gesellschafter
    • Veräußerungsvorgang bei dem die in Schritt 1 nicht aufgedeckten stille Reserveren aufgedeckt werden
    • für die verbleibenden Gesellschaft entsteht ein zu versteuerder Gewinn durch Aufdeckung stiller Reserven
    • Sonst Verb X AN WG
          S.b.E (iHd Delta TW)
 
Abfindung in BV
  • Sachwertabfindung wird beim ausscheidenden MU in ein BV gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen
  • Entnahmen gegen Minderung von Gesellschaftsrechten bei der ausscheidenden PersGes
  • Überführung des Wirtschaftsgutes zum Buchwert
  • kein Veräußerungsgewinn für ausscheidenden Gesellschafter
  • kein Veräußerungsgewinn für verbleibende Gesellschafter
  • Kapitalkontenanpassungsmethode
 
Kapital aussch. Ges* an WG (Sachabf. zu BW)
    Kapital Ges A
    Kapital Ges B
Kapital des ausscheidenden Gesellschafters wird auf verbleibende Gesellschafter nur zu einem Teil, der den Buchwert des Abfindungswirtschaftsgutes übersteigt übertragen, da stille Reserven endgültig aus dem Unternehmen übertragen werden.
 
 
Einlage in EU
WG (Sachabf. zu BW) an Kapital*
Kapital aussch. Ges* ≠ Kapital*

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