BilStRn

Betriebsverpachtung
§ 16 Abs. 3b EStG, R 16 Abs. 5 EStG
  • Definition / Voraussetzungen
  • Folgen

Deinition / Voraussetzungen
Bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs
  • Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen im Ganzen verpachten
    • funktional wesentliche WG (=qualifizierte Betriebsaufspaltung)
    • hier nicht relevant: WG die erhbliche stille Reserven bergen
  • Wird ein Teil der funktional wesentliche WG in PV überführt oder veräußert liegt eine Betriebsaufgabe vor
  • Verpachten gesamten Betriebes steht verpachten eines Teilbetriebs gleich
 
Stpfl. hat ein Wahlrecht
  • Betriebsaufgabeerklärung
    • versteuerung stiller Reserven
    • V+V EK aus der Vermietung
  • weiterhin Eikünfte aus GewBetr (oder anderer EK-Art) und keine Aufdeckung stiller Reserven
    • Voraussetzung: Verpachtung im Ganzen: ganzer Betrieb (s.o.) nicht einzelne WG...
    • Keine Gewerbesteuer mehr
      • Pächter ist jetzt GewSt-Pflichtig
    • mögl. später (jederzeit) die Betriebsaufgabe zu erklären
      • gem. § 16 Abs. 3b EStG muss Aufgabeerklärung ausdrücklich erfolgen
 
Weiteres
  • Verpächterwahlrecht besteht nicht, wenn Betrieb entgeltich erworben wird und sofort Verpachtet wird
  • Vorausssetzung der Betriebsverpachtung im ganzen müssen während der Verpachtung die ganze Zeit vorliegen

Diskussion