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Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
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Zuletzt bearbeitet: 18.09.2018 14:59:28 von Paullernt
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG
wechsel der Gewinnermittlung auf BVV, R 4.5 und 4.6 EStR
Anlage 1 EStR
Anlässe
Vorgehenswesies
Aufstellen Bilanz
Aufstellen Zu- und Abrechnungsmatrix
Behandlung des Übergangsgewinnes /-verlustes
Einzelsachverhalte
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rückstellung
Verbindlichkeiten
Sondersachverhalte
Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG
wechsel der Gewinnermittlung auf BVV, R 4.5 und 4.6 EStR
Anlage 1 EStR
Anlässe
Vorgehenswesies
Aufstellen Bilanz
Aufstellen Zu- und Abrechnungsmatrix
Behandlung des Übergangsgewinnes /-verlustes
Einzelsachverhalte
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rückstellung
Verbindlichkeiten
Sondersachverhalte
Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG wechsel der Gewinnermittlung auf BVV, R 4.5 und 4.6 EStR Anlage 1 EStR Anlässe Vorgehenswesies Aufstellen Bilanz Aufstellen Zu- und Abrechnungsmatrix Behandlung des Übergangsgewinnes /-verlustes Einzelsachverhalte Anlagevermögen Umlaufvermögen Rückstellung Verbindlichkeiten Sondersachverhalte
Anlass
nach § 140, 141 AO zur Buchführung verpfl.
Betriebsveräußerung oder -aufgabe, R 4.5 Abs. 6 EStG
vor Umwandlungsvorgängen
freiwilliger Übergang zum BVV
Vorgehensweise
Schritt - 1, Aufstellen Bilanz
Wirtschaftsgüter sind mit dem Betrag anzusetzen, als würde von Anfang an BVV angewendet, H 4.6 EStR "Bewertung von Wirtschaftsgütern"
Aufstellung einer Eröffnungsbilanz mit BVV-Bewertung
Schritt - 2, Zu- und Abrechnungsmatrix erstellen
Je Bilanzposition ist Gewinnauswirkung zu überprüfen, gegbenenfalls liegt eine Gleichbehandlung zwischen BVV und behandlung für 4/3-Fälle vor.
gegf. ist eine Abrechnung / Aufrechnung bei abweichender Bechandlung in 4/3-Rechnung vs. BVV
Korrektur zur Vermeidung von Doppel- oder Nichterfassung von Geschäftsvorfällen, Geschäftsvorfälle, die
bisher nicht berücksichtigut wurden
bereits ausgewirkt haben
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB vs. § 11 EStG
Schritt - 3, Behandlung des Übergangsgewinnes/-verlustes
Übergangsgewinn ist Teil des laufenden Gewinnes (wichtig für Betriebsveräußerung / -aufgabe)
Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre möglich
nicht, bei übergang zum BVV für Betriebsaufgabe / Veräußerung
Einzelsachverhalte
Anlagevermögen
Aufstellung Bilanz
GoF, selbst geschaffener ist nicht anzusetzen
Grubu, Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
Geb., Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
Büro- und Geschäftsausstattung
Korrekturen Übergangsgewinn
normalfall nicht notwendig
nur Afa wirkt sich auf Gewinn aus (BVV wie 4/3)
Umlaufvermögen
Aufstellung Bilanz
Warenbestand anderes UV
Forderungen
geleistete Anzahlungen
ARAP
Korrekturen Übergangsgewinn
Warenbestand
4/3: Einkäufe als Betriebsausgabe berücksichtigt
BVV: als Warenbestand erfolgsneutral anzusetzen,
Korrekturgegewin; Hinzurechnung
Forderungen
4/3: kein Ansatz
BVV: erfolgsneutraler Ansatz
Korreurgewinn i.H.d Ansatzes
ARAP
4/3: abfluss wurde als BA behandelt
BVV: Auflöung wird als BA erfolgen
Korrektur: Zurechnung da ansonsten doppelte ausw.
Rückstellungen
Aufstellung Bilanz
ggf Ansatz RST
Korrekturen Übergangsgewinn
4/3: können nicht angesetzt werden, da noch keine Betriebskosten und Abfluss (keine Auswirkung)
BVV: normalerweise erfolgswirksame Passivierung und erfolgsneutrale Auflösung (verrechnung mit RSt-Sachverhalt)
Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
Verbindlichkeiten
Aufstellung der Bilanz
Ansatz Darl. --> Gleichbehandlung 4/3 u BVV
Ansatz Verb LuL
Korrekturen Übergangsgewinn
4/3: noch nicht berücksichtigt da noch keine Betriebskosten
BVV: erfolgsentral zu Passivieren,
Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
Sondersachverhalte
USt/VSt
Bei 4/3 wird USt als Einnahme und VSt als Aufwand
Bei BVV gewinneutral zahlung / erstattung FA
Korrekturgewinn: Abrechnung / Zurechnung
Anlass
nach § 140, 141 AO zur Buchführung verpfl.
Betriebsveräußerung oder -aufgabe, R 4.5 Abs. 6 EStG
vor Umwandlungsvorgängen
freiwilliger Übergang zum BVV
Vorgehensweise
Schritt - 1, Aufstellen Bilanz
Wirtschaftsgüter sind mit dem Betrag anzusetzen, als würde von Anfang an BVV angewendet, H 4.6 EStR "Bewertung von Wirtschaftsgütern"
Aufstellung einer Eröffnungsbilanz mit BVV-Bewertung
Schritt - 2, Zu- und Abrechnungsmatrix erstellen
Je Bilanzposition ist Gewinnauswirkung zu überprüfen, gegbenenfalls liegt eine Gleichbehandlung zwischen BVV und behandlung für 4/3-Fälle vor.
gegf. ist eine Abrechnung / Aufrechnung bei abweichender Bechandlung in 4/3-Rechnung vs. BVV
Korrektur zur Vermeidung von Doppel- oder Nichterfassung von Geschäftsvorfällen, Geschäftsvorfälle, die
bisher nicht berücksichtigut wurden
bereits ausgewirkt haben
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB vs. § 11 EStG
Schritt - 3, Behandlung des Übergangsgewinnes/-verlustes
Übergangsgewinn ist Teil des laufenden Gewinnes (wichtig für Betriebsveräußerung / -aufgabe)
Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre möglich
nicht, bei übergang zum BVV für Betriebsaufgabe / Veräußerung
Einzelsachverhalte
Anlagevermögen
Aufstellung Bilanz
GoF, selbst geschaffener ist nicht anzusetzen
Grubu, Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
Geb., Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
Büro- und Geschäftsausstattung
Korrekturen Übergangsgewinn
normalfall nicht notwendig
nur Afa wirkt sich auf Gewinn aus (BVV wie 4/3)
Umlaufvermögen
Aufstellung Bilanz
Warenbestand anderes UV
Forderungen
geleistete Anzahlungen
ARAP
Korrekturen Übergangsgewinn
Warenbestand
4/3: Einkäufe als Betriebsausgabe berücksichtigt
BVV: als Warenbestand erfolgsneutral anzusetzen,
Korrekturgegewin; Hinzurechnung
Forderungen
4/3: kein Ansatz
BVV: erfolgsneutraler Ansatz
Korreurgewinn i.H.d Ansatzes
ARAP
4/3: abfluss wurde als BA behandelt
BVV: Auflöung wird als BA erfolgen
Korrektur: Zurechnung da ansonsten doppelte ausw.
Rückstellungen
Aufstellung Bilanz
ggf Ansatz RST
Korrekturen Übergangsgewinn
4/3: können nicht angesetzt werden, da noch keine Betriebskosten und Abfluss (keine Auswirkung)
BVV: normalerweise erfolgswirksame Passivierung und erfolgsneutrale Auflösung (verrechnung mit RSt-Sachverhalt)
Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
Verbindlichkeiten
Aufstellung der Bilanz
Ansatz Darl. --> Gleichbehandlung 4/3 u BVV
Ansatz Verb LuL
Korrekturen Übergangsgewinn
4/3: noch nicht berücksichtigt da noch keine Betriebskosten
BVV: erfolgsentral zu Passivieren,
Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
Sondersachverhalte
USt/VSt
Bei 4/3 wird USt als Einnahme und VSt als Aufwand
Bei BVV gewinneutral zahlung / erstattung FA
Korrekturgewinn: Abrechnung / Zurechnung
Anlass nach § 140, 141 AO zur Buchführung verpfl. Betriebsveräußerung oder -aufgabe, R 4.5 Abs. 6 EStG vor Umwandlungsvorgängen freiwilliger Übergang zum BVV Vorgehensweise Schritt - 1, Aufstellen Bilanz Wirtschaftsgüter sind mit dem Betrag anzusetzen, als würde von Anfang an BVV angewendet , H 4.6 EStR "Bewertung von Wirtschaftsgütern" Aufstellung einer Eröffnungsbilanz mit BVV-Bewertung Schritt - 2, Zu- und Abrechnungs matrix erstellen Je Bilanzposition ist Gewinnauswirkung zu überprüfen , gegbenenfalls liegt eine Gleichbehandlung zwischen BVV und behandlung für 4/3-Fälle vor. gegf. ist eine Abrechnung / Aufrechnung bei abweichender Bechandlung in 4/3-Rechnung vs. BVV Korrektur zur Vermeidung von Doppel- oder Nichterfassung von Geschäftsvorfällen, Geschäftsvorfälle, die bisher nicht berücksichtigut wurden bereits ausgewirkt haben § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB vs. § 11 EStG Schritt - 3, Behandlung des Übergangsgewinnes/-verlustes Übergangsgewinn ist Teil des laufenden Gewinnes (wichtig für Betriebsveräußerung / -aufgabe) Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre möglich nicht, bei übergang zum BVV für Betriebsaufgabe / Veräußerung Einzelsachverhalte Anlagevermögen Aufstellung Bilanz GoF, selbst geschaffener ist nicht anzusetzen Grubu, Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Geb., Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Büro- und Geschäftsausstattung Korrekturen Übergangsgewinn normalfall nicht notwendig nur Afa wirkt sich auf Gewinn aus (BVV wie 4/3) Umlaufvermögen Aufstellung Bilanz Warenbestand anderes UV Forderungen geleistete Anzahlungen ARAP Korrekturen Übergangsgewinn Warenbestand 4/3: Einkäufe als Betriebsausgabe berücksichtigt BVV: als Warenbestand erfolgsneutral anzusetzen, Korrekturgegewin; Hinzurechnung Forderungen 4/3: kein Ansatz BVV: erfolgsneutraler Ansatz Korreurgewinn i.H.d Ansatzes ARAP 4/3: abfluss wurde als BA behandelt BVV: Auflöung wird als BA erfolgen Korrektur: Zurechnung da ansonsten doppelte ausw. Rückstellungen Aufstellung Bilanz ggf Ansatz RST Korrekturen Übergangsgewinn 4/3: können nicht angesetzt werden, da noch keine Betriebskosten und Abfluss (keine Auswirkung) BVV: normalerweise erfolgswirksame Passivierung und erfolgsneutrale Auflösung (verrechnung mit RSt-Sachverhalt) Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand) Verbindlichkeiten Aufstellung der Bilanz Ansatz Darl. --> Gleichbehandlung 4/3 u BVV Ansatz Verb LuL Korrekturen Übergangsgewinn 4/3: noch nicht berücksichtigt da noch keine Betriebskosten BVV: erfolgsentral zu Passivieren, Korrekturgewinn : Abrechnung, (Aufwand) Sondersachverhalte USt/VSt Bei 4/3 wird USt als Einnahme und VSt als Aufwand Bei BVV gewinneutral zahlung / erstattung FA Korrekturgewinn: Abrechnung / Zurechnung
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