BilStRn

Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG
wechsel der Gewinnermittlung auf BVV, R 4.5 und 4.6 EStR
Anlage 1 EStR
  • Anlässe
  • Vorgehenswesies
    • Aufstellen Bilanz
    • Aufstellen Zu- und Abrechnungsmatrix
    • Behandlung des Übergangsgewinnes /-verlustes
  • Einzelsachverhalte
    • Anlagevermögen
    • Umlaufvermögen
    • Rückstellung
    • Verbindlichkeiten
    • Sondersachverhalte

Anlass
  • nach § 140, 141 AO zur Buchführung verpfl.
  • Betriebsveräußerung oder -aufgabe, R 4.5 Abs. 6 EStG
  • vor Umwandlungsvorgängen
  • freiwilliger Übergang zum BVV
 
Vorgehensweise
Schritt - 1, Aufstellen Bilanz
  • Wirtschaftsgüter sind mit dem Betrag anzusetzen, als würde von Anfang an BVV angewendet, H 4.6 EStR "Bewertung von Wirtschaftsgütern"
  • Aufstellung einer Eröffnungsbilanz mit BVV-Bewertung
 
Schritt - 2, Zu- und Abrechnungsmatrix erstellen
  • Je Bilanzposition ist Gewinnauswirkung zu überprüfen, gegbenenfalls liegt eine Gleichbehandlung zwischen BVV und behandlung für 4/3-Fälle vor.
  • gegf. ist eine Abrechnung / Aufrechnung bei abweichender Bechandlung in 4/3-Rechnung vs. BVV
    • Korrektur zur Vermeidung von Doppel- oder Nichterfassung von Geschäftsvorfällen, Geschäftsvorfälle, die 
      • bisher nicht berücksichtigut wurden
      • bereits ausgewirkt haben
        • § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB vs. § 11 EStG
 
Schritt - 3, Behandlung des Übergangsgewinnes/-verlustes
  • Übergangsgewinn ist Teil des laufenden Gewinnes (wichtig für Betriebsveräußerung / -aufgabe)
  • Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre möglich
    • nicht, bei übergang zum BVV für Betriebsaufgabe / Veräußerung
 
Einzelsachverhalte
Anlagevermögen
  • Aufstellung Bilanz
    • GoF, selbst geschaffener ist nicht anzusetzen
    • Grubu, Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
    • Geb., Wert aus Verzeichnis nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG
    • Büro- und Geschäftsausstattung
  • Korrekturen Übergangsgewinn
    • normalfall nicht notwendig
    • nur Afa wirkt sich auf Gewinn aus (BVV wie 4/3)
Umlaufvermögen
  • Aufstellung Bilanz
    • Warenbestand anderes UV
    • Forderungen
    • geleistete Anzahlungen
    • ARAP
  • Korrekturen Übergangsgewinn
    • Warenbestand
    • 4/3: Einkäufe als Betriebsausgabe berücksichtigt
    • BVV: als Warenbestand erfolgsneutral anzusetzen,
    • Korrekturgegewin; Hinzurechnung
    • Forderungen
    • 4/3: kein Ansatz
    • BVV: erfolgsneutraler Ansatz
    • Korreurgewinn i.H.d Ansatzes
  • ARAP
    • 4/3: abfluss wurde als BA behandelt
    • BVV: Auflöung wird als BA erfolgen
    • Korrektur: Zurechnung da ansonsten doppelte ausw.
Rückstellungen
  • Aufstellung Bilanz
    • ggf Ansatz RST
  • Korrekturen Übergangsgewinn
    • 4/3: können nicht angesetzt werden, da noch keine Betriebskosten und Abfluss (keine Auswirkung)
    • BVV: normalerweise erfolgswirksame Passivierung und erfolgsneutrale Auflösung (verrechnung mit RSt-Sachverhalt)
    • Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
Verbindlichkeiten
  • Aufstellung der Bilanz
    • Ansatz Darl. --> Gleichbehandlung 4/3 u BVV
    • Ansatz Verb LuL
  • Korrekturen Übergangsgewinn
    • 4/3: noch nicht berücksichtigt da noch keine Betriebskosten
    • BVV: erfolgsentral zu Passivieren,
    • Korrekturgewinn: Abrechnung, (Aufwand)
 
Sondersachverhalte
  • USt/VSt
    • Bei 4/3 wird USt als Einnahme und VSt als Aufwand
    • Bei BVV gewinneutral zahlung / erstattung FA
    • Korrekturgewinn: Abrechnung / Zurechnung

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