Ausbildereignungsprüfung

Welche Vorschriften macht das BBiG zur Höhe der Ausbildungsvergütung?

Es ist eine Ausbildungsvergütung in angemessenener Höhe zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Im BBiG gibt es keine Aussage, die die angemessene Höhe näher bestimmt, siehe jedoch Musterausbildungsvertrag und Rechtsprechung.

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