Ausbildereignungsprüfung

Welchen Zweck verfolgt eine Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungs-standes. Sie ist ggf. Anlass für gezielte Nachschulungen.

Bei der Zwischenprüfung gibt es weder eine Bestehen noch Durchfallen. Ihr Ergebnis kann bei einem Antrag zur Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung eine Rolle spielen.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen zur Zulassung an der Abschlussprüfung, § 43 (1) Nr. 2.

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