Ausbildereignungsprüfung

Ausbildungsordnung

Welche Inhalte sind Prüfungsgegenstand der Abschluss-prüfung?

Durch die Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat:

  • die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten
  • die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse
  • die notwendigen beruflichen Fähigkeiten
  • der im Berufsschulunterricht vermittelte, für die Berufsausbildung wesentliche Lehrstoff
Grundlage ist die Ausbildungsordnung.

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