Ausbildereignungsprüfung

Wer prüft, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme an der
Abschlussprüfung gegeben sind?

§ 43

Die Angestellten der zuständigen Stelle (z. B. IHK) prüfen die Zulassungsvoraussetzungen. Wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben hält, entscheidet der (ehrenamtlich arbeitende) Prüfungs-ausschuss (Verwaltungsakt).

Gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

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