RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Ist ein Heimarbeiter i.S.v. § 2 Abs. 1 HAG Arbeitnehmer? 

Heimarbeiter sind mangels der erforderlichen persönlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i.S.d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs. Ein Heimarbeiter kann seinen Arbeitsplatz sowie Zeitpunkt und Zeitdauer seiner Tätigkeit frei bestimmen, darf Hilfspersonen hinzuziehen und seine Werkzeuge und Geräte sowie seine Arbeitsmethode selbstständig wählen. Er unterliegt damit – anders als ein Arbeitnehmer – nicht einem Weisungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit. Er ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. (RÜ 3/2017, S. 161)