RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Was versteht man bei den §§ 253, 263 und 266 StGB unter Vermögen?

Nach dem ökonomischen Vermögensbegriff ist das die Summe aller geldwerten Güter einer Person unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit. Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff zählen zum Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die dem Einzelnen nach einer Ansicht ohne rechtliche Missbilligung, nach a.A. unter dem Schutz der Rechtsordnung zustehen. (RÜ 9/2017, S. 585)