Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Vertragsfreiheit

Es Gibt den Grundsatz der Vertragsfreiheit
- Abschlussfreiheit: Vertragsparnter frei wählbar
- Inhaltsfreiheit: inhaltlich frei gestaltbar
- Formfreiheit: kann in jeder beliebigen Form  
                          abgeschlossen werden

Diskussion