Vertragliche Schuldverhältnisse

Wo ist Erfüllungsort des Nacherfüllungsanspruchs?

BGH: bestimmt sich nach den allgemeinen Vorschriften (§ 269), sodass Ort der gewerblichen Niederlassung des Schuldners Erfüllungsort ist (§ 269 II)
Arg
- keine Spezialregelung, daher § 269 anwendbar
- Wortlaut des § 439 II " Transportkosten" neben Wegekosten macht nur Sinn, wenn die Sache vom Belegenheitsort wegtransportiert wird, was dagegen spricht, dass Nacherfüllung am Belegenheitsort der Sache stattfindet. 
- Rücktritt und Nacherfüllung nicht vergleichbar 

a.A.: Nacherfüllung am Belegenheitsort der Sache
Arg:
- Einzelfallbetrachtung des § 269 führt zu Rechtsunsicherheit
- Bei Rücktritt ist Erfüllungsort der Rückgewähransprüche auch am Erfüllungsort der Sache

Diskussion