Vertragliche Schuldverhältnisse

Fristsetzung: Muss zu beseitigender Mangel genannt werden?

h.M.: allgemeine Fristsetzung ist zulässig (wenn sich also nach Fristablauf weiterer Mangel, so kann Käufer ohne weitere Fristsetzung zurücktreten)
a.A.: Für jeden Mangel erneute Fristsetzung nötig (Grenze bei § 440) 

Diskussion