Unerlaubte Handlungen

Wozu gibt der § 11 LPresseG einen Anspruch?

Er gibt einen Gegendarstellungsanspruch sofern in einem Artikel Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden.
 
Nicht jedoch einen Schadensersatzanspruch!
 
Unwahrheiten o. Verschulden sind nicht erforderlich. Der Anspruch besteht jedoch nicht bei Werturteilen.

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