ÖR - Bescheidklausur

rechtliche Begründung der Kostengrundentscheidung

Sie haben gemäß §§ 1, 3, 5, 9, 13 NVwKostG iVm § 1 BauGO iVm Ziffer 11.6 des Kostentarifs der Anlage 1 zu §§ 1 und 2 I BauGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Über die Kosten werde ich gesondert entscheiden.

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