Welche Bedeutung hat die prozessuale Tat für den Strafklageverbrauch?
 
Die prozessuale Tat

Art. 103 III GG verbietet die Mehrfachverfolgung, was bedeutet, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals zur Verantwortung gezogen werden darf.
 
> Verfahrenshindernis 
> neue Anklageerhebung möglich, wenn sich neue Aspekte ergeben?

Diskussion