Inwieweit kann der Rechtsmittelführer über das von ihm eingelegte Rechtsmittel disponieren?
 
Die Rechtsbehelfe

Insb. durch Beschränkung, Verzicht oder Rücknahme:
 
> sowohl bei Berufung als auch bei Revision ist es möglich, die Anfechtung des Urteils nur auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken, §§ 318, 344 Abs. 1 StPO
> Trennbarkeitsformel: Dies ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Anfechtung ein solcher Teil der Entscheidung ist, der losgelöst oder getrennt von dem nicht angefochtenen Teil des Urteils eine in sich selbstständige Prüfung und Beurteilung zulässt
Horizontale Beschränkung: Nur Überprüfung bezgl. Strafmaß
Vertikale Beschränkung: Nur Überprüfung bzgl. einer von mehreren angeklagten Taten
> § 302 Abs. 1 S. 1 StPO: Rücknahme eines Rechtsmittels und Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch erklärt werden (Widerruf nicht möglich)

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