RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann ist eine Verfügung wechselbezüglich?

Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB sind diejenigen Verfügungen wechselbezüglich, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte. Maßgeblich ist, ob die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil der andere seine Verfügung getroffen hat und deshalb nach dem gemeinsamen Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll. (RÜ 1/2018, S. 19 f.)