Was besagt der Untersuchungsgrundsatz (auch Inquisitationsprinzip/Ermittlungsgrundsatz)?
 
Verfahrensgrundsätze

Strafverfolgungsorgane haben den Sachverhalt, der Anklageschrift und Urteil zugrunde liegt, von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären, §§ 155 Abs. 2, 160 Abs. 2, 244 Abs. 2 StPO.
 
> Gericht ist nicht an Beweisanträge von StA und Verteidigung gebunden (anders als im Zivilprozess), sondern kann und muss eigenständig Beweise erheben, wenn es dies für erforderlich erachtet (Prinzip der materiellen Wahrheit).
 
P: Deals (häufig wird auf die vollständige Aufklärung verzichtet und Strafe Zug-um-Zug gegen ein Geständnis abgemildert

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