Was besagt das fair-trial-Prinzip?
 
Verfahrensgrundsätze

> Hauptverhandlung sowie Ermittlungsverfahren unterliegen dem Gebot eines fairen Strafverfahrens
> fair trial Gebot begründet eine Vielzahl von Rechten und Pflichten im Verfahren, z. B. das Verbot, eine Verurteilung des Angeklagten überwiegend auf Aussagen eines Zeugen zu stützen, dem der Angeklagte während des Strafverfahrens keine Fragen stellen durfte
> Ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip und aus einer Gesamtschau der Art. 1 Abs. 1, 2, Abs. 2 S. 2, 20 Abs. 3, 101 Abs. 1 S. 2, 103 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK

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