Makler - Mündliche Prüfung

Welche Bedeutung hat der Lasten-Nutzen-Wechsel?

Übergang von Rechten und Pflichten an den Erwerber
 
- Erwerber erhält die tatsächliche Herrschaft über das Grundstück, obwohl er im Grundbuch noch nicht als Eigentümer eingetragen ist
 
– trägt alle Lasten (Steuern, Versicherungen,…) und zieht alle Erträge (Mieteinnahmen)

Gleichzeitig geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung des Grundstücks auf den Erwerber über

Erwerber darf aber noch keine wesentliche Änderung vornehmen (Mieterhöhungen, Kündigung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen,…) – das steht nur dem Eigentümer (lt. Grundbuch) zu

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