Bilanzen & Steuern

STEUERN - Bedeutung der Körperschaftssteuer (KSt)

- Natürliche Personen unterliegen der Einkommenssteuer. Juristische Personen der Körperschaftssteuer.
 
- Beide Steuern sind Personensteuern.
 
- Für die Ermittlung des körperschaftssteuerlichen Einkommens gelten nach §8 Abs. 1 KStG grundsätzlich auch die Vorschriften des EStG.
 
- Die Körperschaftssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Sie wird zu 50 % zwischen Bund und Ländern geteilt. 
 
- Die Verwaltung der Körperschaftssteuer obliegt den Landesfinanzbehörden Art. 108 Abs. 2 und 3 GG

Diskussion