Bilanzen & Steuern

STEUERN - Zufluss- und Abflussprinzip

Zugeflossen
- Einnahmen über Geld oder Geldwert erlangt
 
Abfluss § 11 Abs 2 EstG
- Leistungshandlung
 
Der Besteuerungszeitraum wird betrachtet. Regelmäßige Zu- oder Abflüsse gelten dem Kalenderjahr zugehörig in dem Sie entstanden sind wenn sie kurz vor oder kurz nach dem beendeten Kalenderjahr entstanden sind. Steuerzahlung ist kurze zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres notwendig (10 Tage).
 
Zufluss- und Abflussprinzip findet auch Anwendung bei der Ermittlung der Einkünfte der Überschusseinkünfte wie auch bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs 3 EstG.

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