Produzenten-, Produkt- und Umwelthaftung

Haftung für fehlerhafte Produkte - Allgemeines

  • Entwirklich verknüpft mit der industriellen Massenproduktion
 
  • historisch: vertragliche, quasivertragliche oder deliktische Lösung? 
  • u.U. Ansprüche des Endverbrauchers gegen seinen Verkäufer (Vermutung des §280 I 2 aber widerlegbar, Fehlverhalten des Herstellers wird dem Händler nicht zugerechnet) 
  • problematisch insb. Ansprüche des Zweitabnehmers oder Dritter
 
  • heutiger Stand: konkurrierend ggf. zu vertraglichen Ansprüchen des Endverbrauchers gegen seinen Vertragspartner außervertragliche Haftung des Herstellers
  • aus § 823 I: Verschuldenshaftung mit richterrechtlich entwickelter, partieller Beweislastumkehr ("Produzentenhaftung")
  • nach Produkthaftungsgesetz: auf EG-Richtlinie zurückgehende verschuldensunabhängige Haftung
  • Sonderregeln für Arzneimittel (§ 84 AMG) 
 
  • Im Gutachten ProdHG vor § 823 I zu prüfen, letztere bleibt praktisch unbedeutsam

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