RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

01/18, Öffentliches Recht

Ist die Festlegung einer Mindestgröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst an sich zulässig?

Die Festlegung einer angemessenen Mindestgröße stellt grds. eine verhältnismäßige subjektive Berufswahlregelung i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG dar, da sie der effektiven Aufgabenwahrnehmung durch die Polizeikräfte und damit einem wichtigen Gemeinschaftsgut dient. Die Festlegung einer (einheitlichen) Mindestgröße darf dabei nach h.Rspr. auch durch Erlass der Verwaltung erfolgen, weil damit lediglich die bereits in Art. 33 Abs. 2 GG vorgesehene Zugangsschranke der (körperlichen) Eignung konkretisiert wird.
 
(RÜ 1/2018, S. 42 f.)

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