RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

01/18, Öffentliches Recht

Inwieweit ist die Festlegung unterschiedlicher Mindestgrößen für männliche und weibliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst zulässig?

Nach h.Rspr. ist die Festlegung unterschiedlicher Mindestgrößen zumindest durch internen Erlass unzulässig. Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes ist der Ausgleich zwischen dem vorbehaltlos gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt aus Art. 33 Abs. GG und dem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG dem Gesetzgeber vorbehalten. Ob eine entsprechende Differenzierung durch Gesetz zulässig ist, ist zweifelhaft, da die in Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG verankerte Pflicht zur Förderung der Gleichberechtigung nicht dazu berechtigt, die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG generell einzuschränken.
 
(RÜ 1/2018, S. 44 f.)

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