Kopierkartensatz

C. Grundfreiheiten
II. Ausführungen: Schutzbereich: Sachlicher Schutzbereich
  • Art.34 AEUV: Warenverkehrsfreiheit
    • Was fällt in den sachlichen Schutzbereich der Warenverkehrsfreiheit?
 
(JI S.23-28)

Erfasst wird der grenzüberschreitende Handel mit körperlichen und sonstigen handelbaren Gegenständen (zB Elektrizität).
 
I. Ware
II. 1. aus Mitgliedstaat oder
    2. aus Drittstaat im freiem Verkehr (im Mitgliedstaat)
vgl. Art.28 II AEUV

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