Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Wie ist die Haftungnorm bei gemischten Verträgen zu ermitteln?

Nach der sog. Absorptionsmethode ist für die rechtliche Beurteilung eines gemischten Vertrags dessen prägender Bestandteil ausschlaggebend

Da ein Beherbergungsvertrag in erster Linie mietrechtlichen Charakter trägt, könnte B, falls er den Hotelparkplatz nicht hinreichend gesichert hat, eine mietvertragliche Nebenpflicht verletzt haben (§§ 280 I iVm 535, 241 II BGB); denkbar wäre sogar, dass eine nicht hinreichende Sicherung und Überwachung des Parkplatzes einen Mietmangel iS des § 536 I BGB darstellt, für den B nach § 536a I BGB Schadensersatz leisten müsste

Legt man demgegenüber die sog. Kombinationsmethode zugrunde, ist jeder Vertragsteil nach den Regeln der für diesen Vertragsteil maßgebenden Vorschriften zu beurteilen.

Da es vorliegend um die Überwachung des auf dem Parkplatz abgestellten Pkw des K, mithin um eine nach §§ 688 ff. BGB zu beurteilende Verwahrungsleistung geht, müsste geprüft werden, ob B wegen Verletzung einer Verwahrungspflicht aus (oder analog) §§ 280 I, 688 BGB haftet.

Diskussion