Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Welche Unterschiede bestehen zwischen Qualifikationen und Regelbeispielen?

  • Qualifikationen nehmen am Gesetzlichkeitsprinzip teil, sind also als echte Tatbestände anzusehen
  • Wohingegen Regelbeispiele bloße Strafzumessungsvorschriften sind (Wer die Regelbeispiele im Tatbestand prüft verliert!)
 
 
  • Qualifikationen sind zwingend und abschließend
  • Wohingegen Regelbeispiele bloße Indizwirkung haben und nicht abschließend sind („insbesondere“)

    -> Sind die Voraussetzungen eines Regelbeispiels erfüllt, so kann der Richter im Einzelfall dennoch einen besonders schweren Fall verneinen
    -> Sind die Voraussetzungen der aufgelisteten Regelbeispiele nicht gegeben, so besteht für den Richter dennoch die Möglichkeit der Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles
 
 
  • Zwar fällt Strafzumessungsvorschrift nicht unter § 12 III StGB  Die Regelbeispiele bleiben insoweit außer Betracht. Der Tatbestand entscheidet vielmehr über die Einordnung.
    Trotzdem nehmen sie nach allg. Ansicht keinen Einfluss
  • Hingegen fällt eine Qualifikation unter § 12 III StGB


  • Regelbeispiele nehmen auch nicht an den Konkurrenzen teil, bedarf eines Quasi-Vorsatzes und § 28 II StGB gilt nur analog

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