Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Kann ein Vermieter, der eine Sache aufgrund eines Vermieterpfandrechts zurückhält, aus diesem auch Nutzungen ziehen?

-> Dagegen spricht, dass gem. § 1257, 1213 BGB die Nutzungsziehung grds nur bei ausdrücklicher Einigung bei einem Pfandrecht erlaubt ist. Insofern stellt Weitervermietung von Mietgegenständen des ehemaligen Mieters eine nachträgliche Pflichtverletzung im Bezug auf mietvertrag dar.
 
-> Dafür ist Wertersatz gem. § 812 I 1 Var.1 BGB geschuldet.

Diskussion